| Satzung |
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| Geschrieben von: Administrator |
| Freitag, den 18. Mai 2007 um 18:57 Uhr |
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Satzung § 1 Der seit März 1969 bestehende Verein führt den Namen Turn- und Handballclub Westerkappeln (THC). Er ist Mitglied des Sportbundes Nordrhein-Westfalen e.V. Der Verein hat seinen Sitz in 49492 Westerkappeln/Kreis Steinfurt un soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Tecklenburg (Reg.-Bez. Münster/Westf.) eingetragen werden. Mit der Eintragung in das Vereinsregister erhält der Name des Vereins den Zusatz e.V. § 2 Der Zweck des Vereins ist die Hebung und Förderung der Volksgesundheit durch die Pflege der Leibesübungen und des Sports auf breitester Grundlage als eines Mittels zur körperlichen Ertüchtigung. § 3 Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern und minderjährigen Mitgliedern. Er gliedert sich in einzelnen Abteilungen. Diese bestehen bei der Vereinsgründung aus einer Damengymnastikgruppe (Seeste) und einem Handball-Club. Neue Abteilungen sind angliederbar. § 4 Einen Antrag auf Aufnahme als Mitglied kann jedermann stellen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Mit der Anmeldung unterwirft sich jeder Antragsteller den Bestimmungen dieser Vereinssatzung und den Vorschriften des Vereinsrechts nach den §§ 21 bis 79 BGB. § 5 Der Austritt aus dem Verein kann nur durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand erfolgen. Die Mitgliedschaft erlischt außerdem bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins. § 6 Wegen Verstoßes gegen die Bestimmungen dieser Satzung ist der Vorstand berechtigt, folgende Strafen zu verhängen: § 7 Der Verein erhebt Beiträge, deren Höhe durch die Mitgliederversammlung festgelegt wird. Diese Beitragshöhe hat sich nach den Empfehlungen bzw. Richtlinien des jeweils übergeordeneten Sportbundes zu richten. Der Beitrag ist zu Beginn des Monats fällig. § 8 Der Verein gliedert sich finanziell in einzelne Abteilungen. Jede Abteilung hat ihren eigenen Kassierer, der für das Vermögen dieser Abteilung verantwortlich ist. Alle Abteilungskassierer führen ein gemeinsames Konto bei der Spar- und Darlehnsbank Westerkappeln, sind buchführungspflichtige und dem Schatzmeister offenlegungspflichtig. § 9 Die Mitgliederversammlung findet zu Beginn eines jeden Kalenderjahres statt. Sie wird durch den Vorstand mindestens 14 Tage vorher unter Angabe der Tagesordnung einberufen und ist zuständig für: § 11 Der Vorstand im Sinne § 26 des BGB besteht aus: § 12 Die Auflösung des Vereins kann nur in einer ausschließlich zu diesem Zweck einberufenen außerordenlichen Mitgliederversammlung erfolgen. Zur Auflösung ist eine 3/4 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Die Abstimmung ist namentlich vorzunehmen. Sofern die Auflösung beschlossen ist, ist auch über die Verwendung des im Zeitpunkt der Auflösung vorhandenen Vereinsvermögens zu beschließen, mit der Maßgabe, daß dieses nur einer Körperschaft oder Sportorganisation zufällt und nur dür gemeinnützige Zwecke - im Rahmen der Pflege der Leibesübungen - Verwendung finden darf. § 13 Ergänzungen oder Änderungen zu dieser Satzung sind in einer Mitgliederversammlung mit mindestens 3/4 Mehrheit zu beschließen. § 14 Diese Satzung ist durch die Mitgliederversammlung am 26.01.1974 in der jetzigen Form beschlossen worden und tritt am gleichen Tag in Kraft. Mit einem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Auf unserer Homepage sind Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für all diese Links gilt: Wir möchten ausdrücklich betonen, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Homepage. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die bei uns gezeigten Banner führen
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| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 29. März 2010 um 13:53 Uhr |







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